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Kostenfreies Instrument · Stand 9. Juni 2026

Wo steht Ihr KI-System
in der KI-Verordnung?

Sechs Fragen, rund zwei Minuten. Am Ende erhalten Sie eine erste Einordnung Ihres KI-Systems in die Risikosystematik der Verordnung (EU) 2024/1689 samt der für Sie relevanten Fristen, bereits auf dem Stand der Digital-Omnibus-Einigung vom Mai 2026.

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Frage 1 von 6 — Ihre Rolle

Bieten Sie KI-Systeme an oder setzen Sie sie ein?

Die Verordnung unterscheidet vor allem Anbieter (entwickeln oder vermarkten unter eigenem Namen) und Betreiber (setzen in eigener Verantwortung ein). Daran hängt der Umfang der Pflichten.

Frage 2 von 6 — Verbotene Praktiken (Art. 5)

Erfüllt Ihr Einsatz eines dieser Merkmale?

Diese Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 unionsweit verboten. Mehrfachauswahl möglich.

Frage 3 von 6 — Hochrisiko-Bereiche

Wird KI in einem dieser Bereiche eingesetzt?

Anhang III und Anhang I der Verordnung definieren Hochrisiko-Anwendungen. Mehrfachauswahl möglich.

Frage 4 von 6 — Transparenz (Art. 50)

Interagiert Ihre KI mit Menschen oder erzeugt sie Inhalte?

Hierfür gelten ab dem 2. August 2026 besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Mehrfachauswahl möglich.

Frage 5 von 6 — Allzweck-KI (GPAI)

Entwickeln oder verändern Sie ein eigenes KI-Modell?

Für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen gelten seit dem 2. August 2025 eigene Pflichten, etwa zu Dokumentation und Urheberrecht. Reines Nutzen fremder Modelle über Schnittstellen fällt nicht darunter.

Frage 6 von 6 — KI-Kompetenz (Art. 4)

Arbeiten Mitarbeitende in Ihrem Haus mit KI-Systemen?

Unternehmen müssen seit dem 2. Februar 2025 für ausreichende KI-Kompetenz des Personals sorgen. Ab dem 2. August 2026 ist diese Pflicht auch behördlich durchsetzbar.

Ihre erste Einordnung

MinimalTransparenzHochrisikoVerboten

Ihre Fristen

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