Ausgabe 3/2026

Kurzmeldungen
Am 28. April 2026 endete der zweite politische Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission zum sogenannten „Digital Omnibus on AI“ nach zwölfstündigen Verhandlungen ohne Einigung. Eine weitere Verhandlungsrunde ist für den 13. Mai 2026 angesetzt. Sollte bis zum 2. August 2026 keine Einigung erzielt werden, gelten die ursprünglichen Fristen der KI-Verordnung unverändert. Was das bedeutet, erfahren Sie unten im Detail.
Zur Pressemeldung →Am 9. April 2026 hat Anthropic die agentische KI-Anwendung „Claude Cowork“ aus der Forschungs-Vorschau in die allgemeine Verfügbarkeit überführt. Cowork ist als Bestandteil der Claude Desktop App auf macOS und Windows verfügbar und richtet sich gezielt an Wissensarbeiter außerhalb der Softwareentwicklung.
Mit dem Launch wurden zugleich Unternehmens-Funktionen wie rollenbasierte Zugriffskontrollen, Gruppen-Budgetlimits sowie Telemetrie-Unterstützung eingeführt. Damit verschärft sich der Wettbewerb um agentische Desktop-Anwendungen mit Microsoft (Copilot Cowork), Google (Gemini Agent Mode) und OpenAI (Operator). Was Cowork und vergleichbare Lösungen für die bedeuten, erfahren Sie unten unter „KI und Arbeit“.
Zur Produktseite →Inzwischen liegt eine politische Einigung zum Digital Omnibus vor (Mai 2026), die formelle Annahme steht aber weiter aus. Bis dahin bleibt der 2. August 2026 der einzig sichere Planungsanker: Transparenzpflichten und Schulungsnachweise sollten unabhängig vom Trilog-Ausgang auf diesen Stichtag getaktet sein.
KI und Gesellschaft
Der im Februar 2026 veröffentlichte Studienbericht „Künstliche Intelligenz in Deutschland“ des Digitalverbands Bitkom zeigt einen markanten Sprung in der KI-Adaption. Grundlage sind zwei repräsentative Befragungen: 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten und 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Eine ergänzende Bitkom-Befragung von Ende April 2026 vertieft das Bild zur privaten Nutzung.
Zentrale Ergebnisse: Verdopplung in einem Jahr: 41 Prozent der Unternehmen setzen KI aktiv ein. Im Briefing 6/2025 lag dieser Wert noch bei 36 Prozent, ein Jahr zuvor bei 20 Prozent. Weitere 48 Prozent planen den Einsatz oder befinden sich in der Diskussion. . Wirtschaftliche Ernüchterung: 33 Prozent der KI-Nutzer berichten von höheren Kosten als geplant. 19 Prozent haben bereits Stellen aufgrund von KI abgebaut.
Demgegenüber berichten 77 Prozent der Anwender von einer verbesserten Wettbewerbsposition und 52 Prozent von einem messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg. . Sinkende Skepsis: Nur noch 17 Prozent der Unternehmen halten KI für einen „überbewerteten Hype“. Im Vorjahr waren es 26 Prozent. 81 Prozent stufen KI als wichtigste Zukunftstechnologie ein. .
Privater Alltag: Mehr als ein Drittel der Bürger (34 Prozent) nutzt KI mindestens wöchentlich, 15 Prozent täglich. Damit hat sich die regelmäßige Nutzung gegenüber dem in Briefing 7/2025 dargestellten Wert weiter verfestigt. Die Werte bestätigen den im Briefing 6/2025 prognostizierten Trend zur KI-Adaption und schreiben ihn deutlich fort.
Für Unternehmen ist insbesondere die Diskrepanz zwischen Nutzung und Wirtschaftlichkeit relevant: Ein Drittel der Anwender hat die Kosten unterschätzt, was den im Briefing 6/2025 dargestellten MIT-Befund (95 Prozent der KI- Investitionen rentieren sich nicht) bestätigt.
Vor dem Rollout neuer KI-Tools im Erstattungs- oder Factoringbereich empfiehlt sich daher eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit klarem Pilotrahmen statt einer flächendeckenden Einführung.
Zum Studienbericht →Die EU-Kommission hatte im November 2025 mit dem „Digital Omnibus on AI“ einen Vorschlag vorgelegt, die im Briefing 4/2025 dargestellten Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme deutlich zu verschieben. Das EU-Parlament hat dem Paket am 26. März 2026 mit 569:45 Stimmen zugestimmt; der zweite politische Trilog am 28. April 2026 endete jedoch ohne abschließende Einigung. Die nächste Runde ist für den 13. Mai 2026 angesetzt.
Zentrale Punkte: Geplante Fristverschiebung: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollen vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden. Für KI in regulierten Produkten nach Anhang I (z.B. Medizinprodukte) ist eine Verschiebung auf den 2. August 2028 vorgesehen. .
Streitpunkt: Verhandelt wird unter anderem die Frage, ob KI in regulierten Produkten ausschließlich nach sektorspezifischer Gesetzgebung oder zusätzlich nach dem AI Act zu regulieren ist. Ohne Einigung bis zum 2. August 2026 bleiben die ursprünglichen Fristen der KI-Verordnung in Kraft. . Schulungspflicht unverändert: Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI- Verordnung gilt seit dem 2.
Februar 2025 und ist von der Verschiebungsdebatte nicht betroffen. Ab dem 2. August 2026 setzt sich die behördliche Durchsetzung fort. Für Unternehmen wie die ist die Lage zweischneidig. Eine etwaige Verschiebung verschafft zusätzliche Vorbereitungszeit für Hochrisiko-Anforderungen. Die Pflichten in der Substanz bleiben aber bestehen und die Schulungspflicht aus Artikel 4 ist davon nicht betroffen.
Zur Pressemeldung →Die Adoption ist im Mainstream angekommen, der Wettbewerbsvorteil verschiebt sich vom Ob zum Wie gut. Differenzierung entsteht jetzt durch Governance, Datenanbindung und messbare Anwendungsfälle, nicht mehr durch bloße Tool-Nutzung.
KI und Arbeit
Eine am 8. April 2026 vom TÜV-Verband veröffentlichte repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.005 Personen ab 16 Jahren (darunter 587 Erwerbstätige) zeigt, wie schnell sich Künstliche Intelligenz im beruflichen Alltag etabliert und an welchen Stellen Unternehmen noch nicht Schritt halten.
Zentrale Ergebnisse: Verbreitung: 45 Prozent der Erwerbstätigen nutzen KI bereits im Job, 60 Prozent erwarten, dass KI in fünf Jahren eine große oder sehr große Rolle für ihre Tätigkeit spielen wird (Vorjahr: 53 Prozent). . Anwendungsfelder: 78 Prozent setzen KI für Informationssuche ein, 46 Prozent zur Erstellung oder Verbesserung von Texten, 41 Prozent zur Ideenfindung.
Komplexere Anwendungen wie Datenanalyse (10 Prozent) oder Codeerstellung (11 Prozent) sind seltener. . Fehlende Leitplanken: Nur 32 Prozent der abhängig Beschäftigten geben an, dass ihr Arbeitgeber konkrete Vorgaben für den KI-Einsatz formuliert hat. 54 Prozent berichten, dass es weder Regeln noch ein Verbot gibt. Lediglich 5 Prozent kennen ein explizites Verbot. .
Substitutionssorgen: Ein Drittel der Erwerbstätigen (33 Prozent) hält die eigene Tätigkeit für vollständig oder teilweise durch KI ersetzbar. Männer (36 Prozent) sehen ihre Tätigkeit häufiger als ersetzbar als Frauen (29 Prozent). Die Befunde fügen sich nahtlos in die im Briefing 7/2025 dargestellte Schatten-KI- Problematik ein und konkretisieren sie.
Der Anteil der Mitarbeiter, die ohne klare Regelung mit KI arbeiten, ist alarmierend hoch. An dieser Stelle zeigt sich der Mehrwert von Mitarbeiterschulungen, wie sie die in der Vergangenheit bereits durchgeführt hat.
Zur Befragung →Eine im April 2026 veröffentlichte Cisco-Erhebung zeigt: 85 Prozent der befragten Unternehmen testen bereits KI-Agenten. In den produktiven Betrieb überführt haben sie aber nur 5 Prozent. Eine ergänzende DeepL-Studie unter 5.000 Führungskräften bestätigt die hohe Erwartungshaltung. 69 Prozent rechnen damit, dass KI-Agenten ihre Geschäftsprozesse 2026 spürbar verändern.
Parallel dazu reift das Produktangebot der großen Anbieter sichtbar: Anthropic hat am 9. April 2026 Claude Cowork in die allgemeine Verfügbarkeit überführt (s.o.), Microsoft hat Copilot Cowork eingeführt, OpenAI „Operator“, Google den „Gemini Agent Mode“. Zentrale Ergebnisse: Produktivitätspotenzial: Der durchschnittliche Produktivitätsgewinn durch agentische KI wird mit 30 Prozent angegeben.
Beschäftigte sparen über alle Aufgaben hinweg im Mittel 5,4 Prozent der Wochenarbeitszeit, in einzelnen Bereichen wie Softwareentwicklung bis zu 55 Prozent. . Vertrauenslücke: Das Vertrauen in vollautonome KI-Agenten ist binnen eines Jahres von 43 auf 27 Prozent gesunken. . Erfolgsfaktor Governance: Erfolgreiche Unternehmen investieren von Beginn an in Nachvollziehbarkeit, Auditierbarkeit und klare Eskalationsregeln.
Die Unternehmens- Funktionen, die Anthropic mit Cowork eingeführt hat, spiegeln diesen Bedarf der CIOs. . Anwendungsfeld: Anthropic berichtet, dass die meisten Cowork-Nutzer aus Operations, Marketing, Finance und Legal kommen. Sie übergeben dabei nicht ihre Kernarbeit an die KI, sondern die umgebende Koordinations- und Recherchearbeit (Projektupdates, Foliensätze, Recherche-Sprints).
Die Ergebnisse markieren eine wichtige Differenzierung. Die Übertragung autonomer Aufgaben an KI ist deutlich anspruchsvoller als der Einsatz assistierender Tools. Für die - ZR bedeutet das, dass agentische Anwendungen im Erstattungsbereich, etwa eine vollautonome Plausibilitätsprüfung oder Reklamationsbearbeitung, nicht ohne enge menschliche Aufsicht und klare Governance pilotiert werden sollten.
Sinnvoll erscheint ein gestufter Einstieg, in dem ein klar abgegrenzter Teilprozess automatisiert und kontinuierlich evaluiert wird. Cowork und vergleichbare Tools eignen sich dabei zunächst für die periphere Arbeit (Recherche, Aufbereitung von Zahlenwerken, Folien, interne Dokumentation), während die kerngeschäftliche Erstattungsbearbeitung weiter dem geprüften Workflow folgen sollte.
Zur Cisco-Mitteilung → Zur DeepL-Studie →45 Prozent Nutzung bei weiter lückenhaften Regeln heißt: Schatten-Nutzung ist Realität, kein Szenario. Eine gelebte KI-Richtlinie plus dokumentierte Schulungen schließen genau die Lücke, die ab August 2026 auch aufsichtsrechtlich relevant wird.
KI und Healthcare
Im Rahmen der Befragungsreihe „Im Fokus“ der Stiftung Gesundheit wurden im Zeitraum vom 3. bis 15. März 2026 insgesamt 957 niedergelassene Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten zu Digitalisierung und KI in der Versorgung befragt.
Zentrale Ergebnisse: Breite Wirkung digitaler Anwendungen: Über 70 Prozent der Ärzte berichten, dass digitale Anwendungen Effizienz oder Versorgungsqualität in verschiedenen Bereichen ihres Praxisalltags verbessern. 36,4 Prozent sehen Effizienzgewinne in Dokumentation und Praxisverwaltung, 28,8 Prozent im Terminmanagement. .
Top-Wunsch: Auf Platz 1 der gewünschten KI-Anwendungen rangiert mit 45,2 Prozent die automatisierte Abrechnung und Kodierung, etwa durch GOÄ- bzw. GOZ- Vorschläge oder Plausibilitätsprüfungen. Auf Platz 2 folgt mit 44,0 Prozent KI- gestützte Dokumentation und Spracherkennung. .
Erwartung an Anbieter: Fast 60 Prozent der Ärzte sehen Software- und IT-Anbieter in der Pflicht, praxistaugliche Lösungen zu liefern und für bessere Interoperabilität zu sorgen.
Diese Ergebnisse markieren eine direkte Geschäftschance für die Wenn fast die Hälfte der niedergelassenen Ärzte sich KI-gestützte Abrechnungs- und Kodierhilfen wünscht, sollte geprüft werden, wie sich dieser Bedarf in das bestehende Leistungsportfolio integrieren lässt, zum Beispiel als ergänzende Funktionen im PraxisPortal, als Plausibilitätsprüfung für GOZ- und BEMA-Positionen oder als KI-gestütztes Add-on im Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA.
Die Studie bestätigt, dass eine KI-Komponente im Erstattungsbereich nicht nur intern Effizienz schafft, sondern ein klar artikuliertes Marktbedürfnis bedient. Damit liegt sie auf einer Linie mit der bereits in Briefing 7/2025 vorgestellten Microsoft-Lösung Copilot for Health.
Zur Befragung →Der im Januar 2026 veröffentlichte Digital Health Report 2026 von Doctolib basiert auf einer YouGov-Befragung von 1.000 Patienten und 414 Ärzten und Medizinischen Fachangestellten im Sommer 2025. Die Ergebnisse vertiefen die im Briefing 7/2025 dargestellte Schatten-KI- Problematik und konkretisieren sie für den Healthcare-Sektor.
Zentrale Ergebnisse: Schatten-KI weit verbreitet: 50 Prozent der Ärzte nutzen private, nicht zertifizierte KI-Tools wie ChatGPT für Recherchezwecke, 28 Prozent sogar für Dokumentationsaufgaben. Bei den MFA liegt die Quote für Recherchen bei 30 Prozent. Hauptgrund ist nach Einschätzung der Studienverfasser das Fehlen zertifizierter Alternativen. .
Klarer Vertrauensunterschied: 47 Prozent der Befragten vertrauen KI bei administrativen Aufgaben, nicht aber bei medizinischen Entscheidungen. 60 Prozent haben Bedenken gegenüber medizinischen KI-Aussagen. . Hoher Effizienzhebel: Eine KI-Sprechstundenassistenz reduziert nach Praxiserfahrungen den Dokumentationsaufwand um über 70 Prozent.
Hochgerechnet ergäben sich bei zehn Stunden Entlastung pro Arzt und Woche bundesweit rund 55 Millionen zusätzliche Stunden für die Patientenversorgung pro Jahr. . Patientenseite: 65 Prozent der Patienten wären bereit, Gesundheitsdaten mit einer KI zu teilen, sofern die Nutzung freiwillig ist und sie jederzeit widersprechen können.
Die Studie bestätigt die in Briefing 7/2025 dargestellten Bitkom-Befunde, wonach 42 Prozent der Unternehmen mit Schatten-KI rechnen, und konkretisiert sie für das Gesundheitswesen. Für die und ihre Kunden ergibt sich ein doppeltes Risiko. Zum einen können in Zahnarztpraxen Patientendaten unkontrolliert in Drittanbieter-Tools fließen.
Zum anderen entgehen den Praxen Effizienzpotenziale, die zertifizierte und in den Praxisalltag integrierte Lösungen bieten würden. Eine im PraxisPortal verankerte, DSGVO-konforme KI-Funktion für Recherche und Dokumentation könnte daher einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen und zugleich ein Compliance-Vakuum bei den Kunden schließen.
Zur Studie →Eine am 14. April 2026 in JAMA Network Open veröffentlichte Studie der Forscher von Mass General Brigham (Boston) zeigt erhebliche Schwächen großer Sprachmodelle bei medizinischen Erstdiagnosen. Die Ergebnisse präzisieren das in Briefing 6/2025 dargestellte Bild zur KI-Anwendung in der Medizin.
Zentrale Ergebnisse: Schwäche bei Erstdiagnosen: Frei verfügbare KI-Sprachmodelle scheitern in über 80 Prozent der Fälle daran, eine geeignete Differenzialdiagnose zu liefern, wenn ihnen nur spärliche Eingangsinformationen vorliegen. . Stärke bei vollständiger Information: Mit umfassenderen klinischen Informationen verbessern sich die Trefferquoten deutlich.
Die KI bleibt dann brauchbar, ist aber nach Einschätzung der Autoren ohne enge Aufsicht nicht für die klinische Praxis geeignet. . Implikation: Die Forscher betonen die Notwendigkeit menschlicher Aufsicht und einer klaren Abgrenzung der Einsatzgebiete von KI in der Medizin.
Die Studie ist für die insoweit aufschlussreich, als sie die Notwendigkeit einer kontextspezifischen Validierung von KI-Anwendungen unterstreicht. Im Erstattungsumfeld wird KI absehbar nicht für medizinische Entscheidungen, sondern für strukturierte, regelbasierte Aufgaben (Plausibilitätsprüfung, Kodierung, Begründungsmanagement) eingesetzt.
Genau dort spielt KI ihre Stärken aus, wie auch die oben genannte Befragung der Stiftung Gesundheit zeigt. Die im Briefing 5/2025 dargestellte Risikoklassifizierungsempfehlung für KI-Tools im Healthcare-Sektor (niedrig, mittel, hoch) bleibt dabei ein hilfreicher Orientierungsrahmen.
Zur Studie →Die Niedergelassenen sind digital weiter als ihr Ruf, der Engpass liegt bei Integration und Vergütung, nicht bei der Akzeptanz. KI-Funktionen sollten dort andocken, wo heute schon dokumentiert und abgerechnet wird.