KI-Kompetenz nach Art. 4: Die Pflicht, die sich auszahlt.
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der KI-Verordnung Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Ab dem 2. August 2026 ist diese Pflicht behördlich durchsetzbar. Was abstrakt klingt, ist in der Praxis eine der am meisten unterschätzten Vorgaben der Verordnung.
Wen die Pflicht trifft
Erfasst ist jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Systeme einsetzen, vom Chatbot im Kundenservice bis zum Übersetzungstool im Backoffice. Auf die Risikoklasse des Systems kommt es nicht an. Das Maß der erforderlichen Kompetenz richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext.
Was ausreichende Kompetenz bedeutet
Es genügt nicht, ein Tool freizuschalten. Mitarbeitende müssen Chancen und Grenzen der eingesetzten Systeme einschätzen können, typische Fehlerquellen wie Halluzinationen kennen und wissen, welche Daten sie eingeben dürfen. Rollenbasierte Schulungen mit dokumentiertem Nachweis sind der belastbare Weg, denn im Streitfall zählt, was sich belegen lässt.
Unsere Einordnung
Die Schulungspflicht ist die seltene Compliance-Vorgabe, die sich unmittelbar auszahlt: Geschulte Teams nutzen die Werkzeuge messbar produktiver und sicherer. Wo Ihr Haus steht, zeigt in drei Minuten der KI-Reifegrad-Check.