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Einordnung · Juni 2026

Digital Omnibus: Was sich an den Fristen der KI-Verordnung ändert — und was nicht.

02/2025Verbote · Art. 4 08/2025GPAI-Pflichten 02.08.2026Art. 50 · Sanktionen 12/2027*Anhang III 08/2028*Anhang I
* gemäß Digital-Omnibus-Einigung vom Mai 2026, formelle Annahme ausstehend

Rat und Europäisches Parlament haben sich im Mai 2026 politisch auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt. Für Unternehmen ändert sich damit vor allem eines: Die Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme der KI-Verordnung verschieben sich, die Pflichten selbst bleiben.

Was sich verschiebt

Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Kreditvergabe oder Bildung, sollen statt ab dem 2. August 2026 erst ab dem 2. Dezember 2027 den vollen Pflichtenkatalog erfüllen müssen. Für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte nach Anhang I gilt der 2. August 2028. Beide Termine stehen unter dem Vorbehalt der formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt.

Was nicht verschoben wurde

Der 2. August 2026 bleibt ein harter Stichtag. Ab diesem Tag gelten die Transparenzpflichten des Art. 50, also die Kennzeichnung von Chatbots, synthetischen Inhalten und Deepfakes, das Sanktionsregime greift, und die seit Februar 2025 bestehende Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden wird behördlich durchsetzbar.

Unsere Einordnung

Die gewonnene Zeit bei Hochrisiko-Systemen ist kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Planungsvorteil für die, die ihn nutzen. Wer jetzt Richtlinie, Kennzeichnung und Schulungsnachweise auf den 2. August 2026 ausrichtet und die Hochrisiko-Dokumentation auf 2027 taktet, ist beiden Wellen voraus. Eine erste Einordnung des eigenen Systems liefert unser AI-Act-Navigator, alle Termine hält das Regulierungs-Radar aktuell.